Abnahmeprotokoll_und_Abnahme_des_Gemeinschaftseigentums

ABNAHMEPROTOKOLL


Bitte beachten Sie meine Hinweise zum Haftungsausschluß.  >>>

UNTERZEICHNUNG DES ABNAHMEPROTOKOLLS IST FÜR ABNAHME NICHT ERFORDERLICH


OLG OLDENBURG, URTEIL VOM 08.11.2022 - 2 U 59/22

Der Umstand, dass die Erwerber das vom Bauträger vorgelegte Abnahmeprotokoll nicht unterzeichnet haben, spricht nicht zwingend gegen eine Abnahme. Das Abnahmeprotokoll muss nicht unbedingt unterschrieben sein.

KLAUSEL IM ABNAHMEPROTOKOLL ZUM ENTFALL DES ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTS BEI MÄNGELN IST UNWIRKSAM


OLG BRANDENBURG, URTEIL VOM 27.08.2020 - 12 U 28/20

Eine Klausel in einem vom Auftragnehmer vorformulierten Abnahmeprotokoll, wonach dem Auftraggeber wegen Mängel kein Zurückbehaltungsrecht zusteht, benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam. Gleiches gilt, wenn die Klausel dem Auftraggeber lediglich ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des Mangelwerts gewährt.

UNTERZEICHNUNG EINES ABNAHMEPROTOKOLLS IST KEIN ANERKENNTNIS VON MÄNGELN


OLG DRESDEN, URTEIL VOM 01.10.2019 - 6 U 1275/19

Mit seiner Unterschrift unter dem Abnahmeprotokoll erkennt der Auftragnehmer die vom Auftraggeber vorbehaltenen Mängel nicht an.

UNTERZEICHNUNG DES ABNAHMEPROTOKOLLS MIT "I.A." IST NOCH KEINE ABNAHME


OLG CELLE, URTEIL VOM 19.09.2019 - 6 U 37/19

Unterzeichnet ein Mitarbeiter des Auftraggebers das Abnahmeprotokoll mit "i.A.", bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er keine Verantwortung für den Inhalt des Abnahmeprotokolls übernimmt.

In einem solchen Fall erfolgt die Abnahme erst durch die Abnahmeerklärung bzw. -bestätigung des Auftraggebers.

KEINE ABNAHME TROTZ UNTERZEICHNUNG DES ABNAHMEPROTOKOLLS


OLG MÜNCHEN, BESCHLUSS VOM 18.03.2019 - 28 U 3311/18

An einer Abnahme kann es auch dann fehlen, wenn der Auftraggeber das Abnahmeprotokoll unterschrieben hat. Zur Feststellung, ob aber tatsächlich eine Abnahme erfolgt ist, ist nicht nur isoliert auf das Abnahmeprotokoll abzustellen, sondern es sind sämtliche Dokumente heranzuziehen, die die Kommunikation zwischen AG und AN vor dem Abnahmetermin betreffen.

VOM BAUVERTRAG ABWEICHENDE VERJÄHRUNGSFRIST IM ABNAHMEPROTOKOLL WIRKSAM?


BGH, URTEIL VOM 27.09.2018 - VII ZR 45/17

Wird im Abnahmeprotokoll eine andere Verjährungsfrist angegeben als im Bauvertrag vereinbart, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob es sich um eine einvernehmliche Verkürzung bzw. Verlängerung der Gewährleistungsfrist handelt oder ob ein Redaktionsversehen vorliegt.

ÄNDERUNG DER VERJÄHRUNGSFRIST DURCH ERGÄNZUNG DES ABNAHMEPROTOKOLLS MÖGLICH


OLG BAMBERG, URTEIL VOM 26.06.2018 - 5 U 99/15

Eine einseitige Ergänzung durch den Auftraggeber im Abnahmeprotokoll, dass entgegen der ursprünglichen Vereinbarung für bestimmte Gewerke die Gewährleistungsfrist für Mängel auf 10 Jahre verlängert wird, ist wirksam, wenn der Auftragnehmer das Abnahmeprotokoll unterzeichnet.

VERZICHT AUF SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DURCH STREICHUNG IM ABNAHMEPROTOKOLL?


OLG KÖLN, URTEIL VOM 10.11.2016 - 7 U 97/15

Wird bei der Abnahme der Passus im Abnahmeprotokoll "Alle Mängelansprüche und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt." durch Streichung in "Alle Mängelansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt." geändert, liegt darin kein Verzicht des Auftraggebers auf Schadensersatzansprüche wegen Baumängeln.

ABNAHMEPROTOKOLL = KAUFMÄNNISCHES BESTÄTIGUNGSSCHREIBEN


OLG DÜSSELDORF, URTEIL VOM 09.02.2016 - 21 U 183/15

Legen die Vertragsparteien anlässlich der Durchführung der Abnahme gemeinsam ausdrücklich fest, dass das Abnahmedatum den Beginn der Gewährleistung markiert, und geben sie darüber hinaus ein festes Datum für das Ende der Gewährleistung an, stellt sich dies als rechtsgeschäftliche Abänderungsvereinbarung im Hinblick auf frühere vertragliche Regelungen dar, an der sich die Vertragsparteien festhalten lassen müssen.

Die Bauvertragspartei, die zu einem Abnahmetermin einen Vertreter ohne Vertretungsmacht entsendet, muss sich dessen Erklärungen nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten Grundsätzen zurechnen lassen, wenn sie den im Abnahmeprotokoll enthaltenen und unterschriebenen Erklärungen des Vertreters nicht unverzüglich nach Zugang des Protokolls widerspricht.

KEINE ABNAHME BEI VERWEIGERUNG DER UNTERZEICHNUNG DES ABNAHMEPROTOKOLLS


OLG HAMBURG, BESCHLUSS VOM 04.04.2014 - 1 U 123/13

Auch wenn sich der Auftraggeber der Abnahmebegehung insgesamt sehr zufrieden geäußert bzw. sinngemäß erklärt, es sei alles o.k., liegt keine Abnahme vor, wenn er sich weigert, das ihm vom Auftragnehmer vorgelegte Abnahmeprotokoll, in dem es heißt: "Abnahme erfolgt ohne sichtbare Mängel" zu unterzeichnen.

UNTERZEICHNUNG DES ABNAHMEPROTOKOLLS DURCH BAUTRÄGER FÜHRT NICHT ZUR ABNAHME


OLG BRANDENBURG, URTEIL VOM 13.06.2013 - 12 U 162/12

Die Klausel eines Bauträgervertrags, wonach der Bauträger das Abnahmeprotokoll für den Erwerber unterschreiben kann, wenn dieser der Abnahme ohne Angabe von Gründen fernbleibt, und die Leistung damit als abgenommen gilt, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

Rügt der Erwerber einer Wohnung bei der Übergabe mehrere Mängel, ist allein die Paraphierung des Abnahmeprotokolls nicht als Erklärung der Abnahme zu werten, wenn er das Abnahmeprotokoll nicht an der hierfür vorgesehenen Stelle unterzeichnet, auch wenn er an anderer Stelle vermerkt, dass die Feststellungen zu den Mängeln sich auf bei der Abnahme sichtbare Mängel beziehen und eine ergänzende Stellungnahme vorbehalten werde.

UNTERZEICHNUNG ABNAHMEPROTOKOLL MIT "I.A." = ABNAHME


OLG DÜSSELDORF, URTEIL VOM 11.04.2013 - 5 U 127/12

Nimmt ein Sachverständiger auf Veranlassung des Auftraggebers den Abnahmetermin wahr und unterzeichnet er das Abnahmeprotokoll ausdrücklich "für den Auftraggeber" mit dem Zusatz "i.A." für "im Auftrag", ist die Abnahme erfolgt.

ÄNDERUNG GEWÄHRLEISTUNGSFRIST IM ABNAHMEPROTOKOLL IST MÖGLICH


OLG BRAUNSCHWEIG, URTEIL VOM 20.12.2012 - 8 U 7/12

Weicht die in einem Abnahmeprotokoll individuell angegebene Gewährleistungsfrist von der gesetzlichen oder der ursprünglich vereinbarten Frist ab, ist die im Abnahmeprotokoll angegebene Frist maßgeblich, wenn das Protokoll von den Vertragsparteien unterzeichnet wird.

UNTERZEICHNUNG DES ABNAHMEPROTOKOLLS MIT "UNTER VORBEHALT" = ABNAHME


OLG HAMM, URTEIL VOM 30.10.2007 - 21 U 34/07

Die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" stellt einen Mängelvorbehalt dar, wenn im Abnahmeprotokoll die Mängel aufgeführt sind. Die Unterzeichnung des Protokolls durch den Bauherrn mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" steht der förmlichen Abnahme der Werkleistungen des Bauunternehmers nicht entgegen und führt zur Fälligkeit des Werklohnanspruchs.

ENTHÄLT EIN ABNAHMEPROTOKOLL DIE REGELUNG, DASS ABNAHME ERST ERFOLGT, WENN EINE BEDINGUNG ERFÜLLT IST, LIEGT NOCH KEINE ABNAHME VOR


OLG SAARBRÜCKEN, URTEIL VOM 24.06.2003 - 7 U 930/01-212

Enthält ein Abnahmeprotokoll die Formulierung, dass die Abnahme erteilt wird, wenn genau beschriebene Mängel nachfolgend beseitigt werden, liegt in der Unterschrift des Bauherrn noch keine Abnahme des Bauwerks.
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