Abtretung des Zahlungsanspruchs des Bautraegers

ABTRETUNG DES ZAHLUNGSANSPRUCHS DES BAUTRÄGERS


Bitte beachten Sie meine Hinweise zum Haftungsausschluß.   >>>

ABTRETUNG ZAHLUNGSANSPRUCH VERSTÖSST NICHT GEGEN MABV


BGH, URTEIL VOM 11.10.2007 - VII ZR 235/05

Die sicherungshalber erfolgende Vorausabtretung der dem Bauträger gegen einen Erwerber zustehenden Vergütungsforderung an die finanzierende Bank ist grundsätzlich nicht wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 MaBV i. V. m. § 12 MaBV, § 134 BGB unwirksam.

TROTZ ABTRETUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE KANN DIE EINREDE DES NICHTERFÜLLTEN VERTRAGES ERHOBEN WERDEN


BGH, URTEIL VOM 22.02.1971 - VII ZR 243/69

Der Mängelbeseitigungsanspruch nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB (B) gewährt dem Auftraggeber gegenüber dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers auch dann noch die Einrede des nicht erfüllen Vertrages, wenn er die Gewährleistungsansprüche an Dritte abgetreten hat.

TROTZ ABTRETUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE KANN DIE EINREDE DES NICHTERFÜLLTEN VERTRAGES ERHOBEN WERDEN


BGH, URTEIL VOM 22.02.1971 - VII ZR 243/69

Der Mängelbeseitigungsanspruch nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB (B) gewährt dem Auftraggeber gegenüber dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers auch dann noch die Einrede des nicht erfüllen Vertrages, wenn er die Gewährleistungsansprüche an Dritte abgetreten hat.
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