Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis im Bautraegervertrag

BAUBESCHREIBUNG UND LEISTUNGSVERZEICHNIS


Bitte beachten Sie meine Hinweise zum Haftungsausschluß.  >>>

WERDEN NICHT DIE IM LEISTUNGSVERZEICHNIS BENANNTEN PRODUKTE VERWENDET, LIEGT EIN MANGEL VOR


OLG CELLE, URTEIL VOM 14.12.2022 - 14 U 44/22

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vom Auftraggeber im Leistungsverzeichnis (LV) vorgegebene Produkte zu verwenden. 

Verwendet der Auftragnehmer ein anderes als das vertraglich vereinbarte Produkt, ist seine Leistung mangelhaft.

GESCHULDETE LEISTUNG KANN AUCH OHNE BAUBESCHREIBUNG UMSCHRIEBEN WERDEN


OLG OLDENBURG, URTEIL VOM 27.10.2022 - 8 U 38/21

Auf das Fehlen einer Baubeschreibung kann die Unwirksamkeit des Bauträgervertrags nur gestützt werden, wenn die Parteien eine Baubeschreibung zum Inhalt des Vertrags gemacht haben beziehungsweise machen wollten. Fehlt es hieran, kann die geschuldete Bauleistung auch auf andere Weise, etwa durch die Verweisung auf ein Referenzobjekt, umschrieben werden.

BAUBESCHREIBUNG MUSS NOTARIELL BEURKUNDET WERDEN, DAMIT SIE VERTRAGSINHALT WIRD


OLG NAUMBURG, URTEIL VOM 17.12.2009 - 2 U 68/09

Raumbuch, Baubeschreibung und Werbematerial eines Bauträgers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie - mit den Kaufvertrag - notariell beurkundet werden.

MUSTER-BAUBESCHREIBUNG EINES NACHUNTERNEHMERS KANN DIE GESCHULDETE LEISTUNG BESTIMMEN


OLG NAUMBURG, URTEIL VOM 03.12.2009 - 1 U 43/09

Bezieht ein Bauvertrag die Muster-Baubeschreibung eines Nachunternehmers in die Vertragsunterlagen ein, ist diese Einbeziehung nach dem für die Auslegung maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont dahin zu verstehen, dass der Inhalt dieser Baubeschreibung zur weiteren Individualisierung des Leistungsinhalts herangezogen werden soll.

BAUBESCHREIBUNG IST MIT ZU BEURKUNDEN


BGH, URTEIL VOM 03.07.2008 - III ZR 189/07

Dem Beurkundungserfordernis bei Grundstücksgeschäften unterliegen nicht nur die Verpflichtung des Verkäufers zur Eigentumsübertragung, sondern alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt, gegebenenfalls auch die Pflicht des Verkäufers zur Erstellung eines Wohnhauses. Dabei sind die Ausgestaltung und Ausstattung des Hauses in der Regel für den Erwerber ein wesentliches Vertragselement. Wird hinsichtlich der Ausgestaltung des Hauses ausdrücklich auf die Baubeschreibung verwiesen und deren Inhalt zum Vertragsinhalt erklärt, so ist diese mit zu beurkunden.

BAUBESCHREIBUNGEN UNTERLIEGEN DER BEURKUNDUNGSPFLICHT


BGH, URTEIL VOM 03.03.2005 - III ZR 353/04

Baubeschreibungen und Baupläne, auf die der Kaufvertrag Bezug nimmt, unterliegen der Beurkundungspflicht nach § 313 BGB a.F. (jetzt § 311b I BGB), §§ 9, 13 BeurkG, wenn sie über die gesetzlich vorgeschriebene Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen hinaus noch weitergehende Verpflichtungen begründen sollen.

Eine Ausnahme von der Beurkundungspflicht nach §§ 13, 13a BeurkG gilt für eine Bezugnahme als bloßen Identifizierungsbehelf (sogenannte unechte Verweisung), sofern sie lediglich einen Hinweis auf Erklärungen, Rechtsverhältnisse oder tatsächliche Umstände darstellt, die nicht zum beurkundungsbedürftigen Inhalt des Rechtsgeschäfts gehören.

BAUBESCHREIBUNG MUSS BEURKUNDET WERDEN


BGH, URTEIL VOM 10.02.2005 - VII ZR 184/04

Eine Baubeschreibung, die Vertragsinhalt ist, muß beurkundet werden. Die Beurkundungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob und inwieweit der Bauträger die geschuldete Werkleistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses tatsächlich ausgeführt hat.

BAUBESCHREIBUNG IST BEURKUNDUNGSBEDÜRFTIG


BGH, URTEIL VOM 16.12.2004 - VII ZR 257/03

Liegt eine schriftliche Baubeschreibung vor, ist diese auch bei Verträgen beurkundungsbedürftig, die erst nach Ausführung der Bauarbeiten abschlossen werden.

BAUBESCHREIBUNG MUSS MIT BEURKUNDET WERDEN


BGH, URTEIL VOM 15.12.2000 - V ZR 241/99

Verpflichtet sich der Verkäufer eines Grundstücks im notariellen Kaufvertrag, darauf ein Haus gemäß Bauplänen und Baubeschreibung fertig zu stellen, so müssen sie mit beurkundet werden.

Werden Baupläne und Baubeschreibung dennoch nicht mit beurkundet, so ist der gesamte Kaufvertrag nichtig.

BAUBESCHREIBUNG IST FORMWIRKSAM ZU BEURKUNDEN


BGH, URTEIL VOM 22.06.1979 - V ZR 21/78

Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag als Teil dieses Vertrages die Verpflichtung des Käufers zur Errichtung von Häusern für den Verkäufer (als Teil der Gegenleistung) aufgenommen und wegen der näheren Ausgestaltung der Häuser auf eine dem Vertrag beigefügte Baubeschreibung verwiesen, so muß zu formwirksamer Beurkundung auch diese Baubeschreibung verlesen werden.

BAUBESCHREIBUNG IST FORMWIRKSAM ZU BEURKUNDEN


 BGH, URTEIL VOM 23.09.1977 - V ZR 90/75

Wird in einen notariellen Grundstückskaufvertrag als Teil dieses Vertrags die Verpflichtung des Verkäufers zur Errichtung eines Hauses aufgenommen, so ist dem Erfordernis notarieller Beurkundung nicht genügt, wenn in dem Vertrag auf eine diesem nicht beigefügte Baubeschreibung Bezug genommen wird.
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