fiktive Abnahme des Gemeinschaftseigentums

FIKTIVE ABNAHME DES GEMEINSCHAFTSEIGENTUMS


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MÄNGELRÜGE VOR FRISTSETZUNG - FIKTIVE ABNAHME MÖGLICH


OLG SCHLESWIG, URTEIL VOM 10.12.2021 - 1 U 64/20

Eine fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB tritt auch dann ein, wenn der Besteller bereits vor der Fristsetzung Mängel des Werks gerügt hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Werkunternehmer keine erheblichen Mängel des Werks bekannt sind.

BEI EINER FIKTIVEN ABNAHME IST AUF DEN ZEITPUNKT DES VORLIEGENS DER GESETZLICHEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ABNAHMEFIKTION ABZUSTELLEN


OLG KÖLN, URTEIL VOM 28.10.2020 - 17 U 44/16

Besteht Abnahmereife, dann ist die Bestellerin zur Abnahme verpflichtet. Mit Ablauf der von der Beklagten gesetzten Frist zur Abnahme gilt das Gemeinschaftseigentum gemäß § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB a.F. als abgenommen.

Da bei einer fiktiven Abnahme auf den Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem die gesetzlichen Voraussetzungen für die Abnahmefiktion vorliegen, kommt es auf später festgestellte Mängel nicht an.

KEINE FIKTIVE ABNAHME BEI ANGABE EINES MANGELS


OLG FRANKFURT, URTEIL VOM 28.10.2020 - 29 U 146/19

Die Klausel, "Als abgenommen gilt das Werk auch, wenn der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert hat.", verstößt gegen § 307 BGB und ist unwirksam.

Nach § 640 Abs. 2 BGB genügt die Angabe von (nur) einem Mangel. Zudem kommt es auf die Wesentlichkeit des einen Mangels nicht an, um die Abnahmefiktion zu verhindern. Schließlich fehlt der Klausel die in § 640 Abs. 2 Satz BGB vorgesehene Belehrung.

OHNE FRISTSETZUNG KEINE FIKTIVE ABNAHME


OLG MÜNCHEN, URTEIL VOM 30.07.2019 - 9 U 3463/18

Für eine Abnahmefiktion ist kein Raum, wenn dem Auftraggeber keine Frist zur Abnahme gesetzt worden ist.

KEINE FIKTIVE ABNAHME WENN FÖRMLICHE ABNAHME VEREINBART


OLG HAMM, URTEIL VOM 30.04.2019 - 24 U 14/18

Ist im Vertrag eine förmliche Abnahme vereinbart, kommen sowohl Abnahmefiktion als auch konkludente Abnahme nicht in Betracht.

KEINE FIKTIVE ABNAHME BEI WESENTLICHEN MÄNGELN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM


OLG KOBLENZ, URTEIL VOM 02.03.2017 - 2 U 296/16

Die Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB kann nur eintreten, wenn das Werk nicht an wesentlichen Mängeln leidet.

KEINE FIKTIVE ABNAHME ALLEIN DURCH INGEBRAUCHNAHME


OLG KOBLENZ, URTEIL VOM 19.10.2016 - 5 U 458/16

Eine Klausel, nach der die Abnahme unmittelbar bzw. allein an die Ingebrauchnahme des Vertragsgegenstandes geknüpft wird, ist unwirksam.

OHNE BEANSTANDUNGSFREIE NUTZUNG KEINE FIKTIVE ABNAHME


OLG DÜSSELDORF, URTEIL VOM 03.02.2015 - 23 U 34/14

Voraussetzung für eine fiktive Abnahme ist eine zu irgendeinem Zeitpunkt beanstandungsfrei erfolgte Nutzung.

FIKTIVE ABNAHME DURCH EIGENMÄCHTIGE INBESITZNAHME


LG DUISBURG, URTEIL VOM 18.10.2012 - 8 O 227/10

Gegen eine Klausel, die an die eigenmächtige Inbesitznahme die Fiktion einer mängelfreien Abnahme und die Verlagerung der Beweislast für Mängel auf den Erwerber knüpft, bestehen keine Bedenken.

KEINE FIKTIVE ABNAHME DURCH EINZUG


OLG STUTTGART, URTEIL VOM 21.05.2007 - 5 U 201/16

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums obliegt den Erwerbern und nicht der Wohnungseigentümergemeinschaft.

KEINE FIKTIVE ABNAHME DURCH EINZUG


OLG HAMM, URTEIL VOM 24.11.1993 - 12 U 29/93

Die Abnahmefiktion in Formularwerkverträgen, wonach das Vertragsobjekt spätestens mit dem Einzug als abgenommen gilt, ist wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 10f AGB-Gesetz unwirksam.

KEINE FIKTIVE ABNAHME DURCH INGEBRAUCHNAHME


BGH, URTEIL VOM 09.10.1986 - VII ZR 245/85

Eine Klausel, wonach ein Werk bereits mit Ingebrauchnahme als abgenommen gilt, führt mittelbar zur Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, welche erst mit der Abnahme des gesamten Werkes beginnt. Die Klausel verstößt gegen § 11 Nr. 10 f AGBG und ist unwirksam.

KEINE FIKTIVE ABNAHME BEI VEREINBARTER FÖRMLICHER ABNAHME


BGH, URTEIL VOM 10.11.1983 - VII ZR 373/82

Sieht der Vertrag eine förmliche Abnahme vor, scheidet eine fiktive Abnahme aus.

KEINE FIKTIVE ABNAHME OHNE FERTIGSTELLUNG DER LEISTUNG


BGH, URTEIL VOM 21.12.1978 - VII ZR 269/77

Die fiktive Abnahme setzt die Fertigstellung der Leistung voraus, mag diese dann auch noch Mängel aufweisen.

KEINE FIKTIVE ABNAHME BEI AUSDRÜCKLICHER VERWEIGERUNG DER ABNAHME


BGH, URTEIL VOM 23.11.1978 - VII ZR 29/78

Bei ausdrücklicher Abnahmeverweigerung scheidet eine Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B aus.

KEINE FIKTIVE ABNAHME BEI VERWEIGERUNG DER ABNAHME DURCH DEN AUFTRAGGEBER


BGH, URTEIL VOM 12.06.1975 - VII ZR 55/73

Die Abnahmewirkung nach § 12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B tritt nicht ein, wenn der Auftraggeber die Abnahme verweigert.
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