Leistungsverweigerungsrecht / Zurueckbehaltungsrecht

LEISTUNGSVERWEIGERUNGSRECHT / ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT


Bitte beachten Sie meine Hinweise zum Haftungsausschluß.  >>>

KEIN ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT BEI RÜCKTRITT VOM GRUNDSTÜCKSKAUFVERTRAG


BGH, URTEIL VOM 22.01.2009 - IX ZR 66/07

Tritt der durch eine Vormerkung gesicherte Käufer nach Zahlung des Kaufpreises wegen eines Rechtsmangels vom Grundstückskaufvertrag zurück und wird danach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verkäufers eröffnet, kann der Insolvenzverwalter vom Käufer Bewilligung der Löschung der Vormerkung verlangen, ohne an ihn den Kaufpreis aus der Masse erstatten zu müssen. - dem Käufer steht trotz seines Anspruchs auf Rückzahlung des Kaufpreises (= Insolvenzforderung) kein Zurückbehaltungsrecht zu.

KEIN ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT BEI NICHTIGKEIT DES BAUTRÄGERVERTRAGES


BGH, URTEIL VOM 07.03.2002 - IX ZR 457/99

Besteht kein Anspruch auf Übertragung des Eigentums, weil der Bauträgervertrag formnichtig ist (hier der Fall, weil die Baubeschreibung und die Bauzeichnungen nicht mitbeurkundet worden sind, obwohl der Bauträgervertrag auf sie Bezug nimmt), so ist auch die zu Gunsten des Erwerbers im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung wirkungslos.

Der Konkursverwalter kann die Löschung der Auflassungsvormerkung verlangen und der Erwerber kann dem Verlangen wegen der von ihm vor Konkurseröffnung an den Bauträger erbrachten Kaufpreiszahlungen kein Zurückbehaltungsrecht entgegensetzen.

KEIN ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT BEI ALLGEMEINER SORGE ÜBER MANGELHAFTIGKEIT


BGH, URTEIL VOM 24.03.1994 - IX ZR 149/93

Ein Werkbesteller kann im Konkurse des Unternehmers nicht Sicherstellung verlangen wegen bisher nicht bekannter, allenfalls möglicher Mängel des abgenommenen Werks. Eine allgemeine Sorge des Auftraggebers, dass innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auftauchen könnten, zu deren Regulierung nach der Abwicklung des Konkursverfahrens keine Mittel mehr vorhanden sein würden, reicht nicht aus.
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