Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind gesetzlich nicht definiert. Es handelt sich um diejenigen technischen Regeln, die allgemein wissenschaftlich anerkannt sind und die sich in der Praxis bewährt haben.
Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind nicht ausschließlich in förmlich veröffentlichten Regelwerken niedergelegt, sondern können auch durch ungeschriebene Regeln konkretisiert werden.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik stellen den Mindeststandard dar, dessen Einhaltung ein Unternehmer bei Vertragsschluss (zumindest stillschweigend) zusichert.
Ein Unternehmer, der diesen Mindeststandard unterschreiten will, muss den Auftraggeber deutlich darauf hinweisen und ihn über die Folgen der Unterschreitung aufklären. An diese Aufklärung sind - jedenfalls im Verhältnis zwischen Unternehmer und fachunkundigem Auftraggeber - hohe Anforderungen zu stellen. Dies kann ausnahmsweise dann anders zu beurteilen sein, wenn der Auftraggeber technisch versiert ist und die Besonderheiten im jeweils betroffenen Bereich genau kennt und deswegen dem Unternehmer "auf Augenhöhe" gegenübersteht.
DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Es besteht jedoch eine tatsächliche, aber jederzeit widerlegbare Vermutung, dass sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik widergeben.
Bitte beachten Sie meine Hinweise zum
Haftungsausschluß.
>>>