Ich vertrete (bundesweit) vorwiegend Erwerber von Wohneigentum und Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber Bauträgern und der Abwehr unberechtigter Ansprüche der Bauträger.
Die regelmäßig zwischen Erwerber und Bauträger bestehenden unterschiedlichen Auffassungen zur Mangelfreiheit / Mangelhaftigkeit der Leistung des Bauträgers und die sich daraus ergebenden Streitigkeiten, insb. über die Fälligkeit von Zahlungsansprüchen, dem Umfang von Zurückbehaltungsrechten und dem Anspruch auf Übergabe bzw. Eigentumsverschaffung, versuche ich regelmäßig zunächst außergerichtlich zu klären - viele Bauträgerverträge enthalten bereits eine sogenannte Schiedvereinbarung, damit Unstimmigkeiten nicht gleich vor Gericht geklärt werden müssen.
Immer wieder zeigt sich, dass die Einschaltung von Sachverständigen (sei es im Rahmen einer gesonderten