MEINE LEISTUNGEN

meine Leistungen

Ich vertrete (bundesweit) vorwiegend Erwerber von Wohneigentum und Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber Bauträgern und der Abwehr unberechtigter Ansprüche der Bauträger.

Die regelmäßig zwischen Erwerber und Bauträger bestehenden unterschiedlichen Auffassungen zur Mangelfreiheit / Mangelhaftigkeit der Leistung des Bauträgers und die sich daraus ergebenden Streitigkeiten, insb. über die Fälligkeit von Zahlungsansprüchen, dem Umfang von Zurückbehaltungsrechten und dem Anspruch auf Übergabe bzw. Eigentumsverschaffung, versuche ich regelmäßig zunächst außergerichtlich zu klären - viele Bauträgerverträge enthalten bereits eine sogenannte Schiedvereinbarung, damit Unstimmigkeiten nicht gleich vor Gericht geklärt werden müssen.

Immer wieder zeigt sich, dass die Einschaltung von Sachverständigen (sei es im Rahmen einer gesonderten
Absprache oder eines selbständigen Beweisverfahrens) geeignet ist, eine Befriedung der Verhältnisse herbeizuführen.

Wenn eine einvernehmliche Regelung nicht erreicht werden kann, setze ich die Ansprüche meiner Mandanten gerichtlich, wenn es schnell gehen muß, auch im Wege des einstweiligen Rechtschutzes, durch.


Zu meinen Leistungen gehört unter anderem:
  • Erstellung / Überprüfung von Bauträgerverträgen
  • Durchsetzung des Anspruches auf erstmalige plangerechte Herstellung des Sondereigentums / gemeinschaftlichen Eigentums
  • rechtliche Begleitung bei der Abnahme des Sondereigentums / gemeinschaftlichen Eigentums
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mängeln am Sondereigentum / gemeinschaftlichen Eigentum
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen verspäteter Fertigstellung des Sondereigentums / gemeinschaftlichen Eigentums
  • Durchsetzung des Anspruches auf Übergabe / Besitzverschaffung am Vertragsgegenstand
  • Durchsetzung des Anspruches auf Erwerb lastenfreien Eigentums
  • Überprüfung / Vorbereitung von WEG-Beschlüssen zur Geltendmachung von Mängelrechten
  • Abwehr von unberechtigten Zahlungsforderungen des Bauträgers
  • Geltendmachung von Ansprüchen im Falle der Insolvenz des Bauträgers
  • Durchsetzung von Vertragsstrafeansprüchen
  • Abwicklung von "steckengebliebenen" Bauträgerverträgen, insb. Erarbeitung von Abwicklungsvereinbarungen
  • Verfolgung von Ansprüchen bei Zweckentfremdung von Baugeld, MaBV widriger Entgegennahme von Geld und Insolvenzverschleppung


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