Aufrechnung und Zahlungsanspruch des Bautraegers

AUFRECHNUNG UND ZAHLUNGSANSPRUCH DES BAUTRÄGERS


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AUFRECHNUNGSVERBOT IST UNWIRKSAM, WENN ES DEN VERTRAGSPARTNER UNANGEMESSEN BENACHTEILIGT


OLG NÜRNBERG, URTEIL VOM 20.08.2014 - 12 U 2119/13

Ein Aufrechnungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das lediglich die Aufrechnung mit unbestrittenen und mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässt, die Aufrechnung mit sonstigen Gegenforderungen indes auch dann verbietet, wenn diese mit der aufgerechneten Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders einer solchen Klausel entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.

KAUFPREISANSPRUCH GEGEN EINEN ERWERBER KANN NICHT MIT ANSPRUCH AUF KOSTENVORSCHUSS FÜR DIE BESEITIGUNG VON MÄNGELN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM AUFGERECHNET WERDEN


OLG STUTTGART, URTEIL VOM 03.07.2012 - 10 U 33/12

Zwischen einem Kaufpreisanspruch gegen einen Erwerber von Wohnungseigentum und einem Anspruch auf Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum besteht mangels der für eine Aufrechnung erforderlichen Gegenseitigkeit keine Aufrechnungslage, weil zwar ein Erwerber von Wohnungseigentum einen Anspruch auf Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum grundsätzlich selbstständig geltend machen kann, aber grundsätzlich nur auf Zahlung an die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Eine unwirksame Aufrechnungserklärung eines Erwerbers mit einem Anspruch auf Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum gegen die Kaufpreisforderung ist als Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 320 BGB zu behandeln.

AUFRECHNUNG NUR MIT UNBESTTRITTENER ODER RECHTSKRÄFTIG FESTGESTELLTER FORDERUNG = UNWIRKSAME KLAUSEL


BGH, URTEIL VOM 07.04.2011 - VII ZR 209/07

Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel "Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig" benachteiligt den Bauherrn entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.

Meiner Ansicht nach dürfte dies auch für sonstigen Werkverträgen gelten.

DIE KAUFPREISANSPRÜCHE[nbsp]GEGEN EINZELNE ERWERBER KÖNNEN NICHT MIT DEM ANSPRUCH AUF KOSTENVORSCHUSS DER WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFT AUFGERECHNET WERDEN


KG, URTEIL VOM 13.08.2010 - 6 U 85/09

Der Bauträger kann auch dann nicht mit Restkaufansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen, wenn ihn die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung an den Verwalter in Anspruch nimmt.

AUFRECHNUNG NUR MIT UNBESTTRITTENER ODER RECHTSKRÄFTIG FESTGESTELLTER FORDERUNG = KLAUSEL UNWIRKSAM


BGH, URTEIL VOM 27.06.2007 - XII ZR 54/05

Nach § 309 Nr. 3 BGB) ist eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, durch die dem Vertragspartner des Verwenders die Befugnis genommen wird, mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufzurechnen.

Eine formularmäßige Beschränkung der Aufrechnung auf Forderungen, die rechtskräftig festgestellt sind, oder zu denen der Vertragspartner im Einzelfall jeweils seine Zustimmung erklärt hat, ist somit unwirksam.

AUFRECHNUNG KAUFPREISANSPRUCH MIT ANSPRUCH AUF KOSTENVORSCHUSS WEGEN MÄNGELN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM MÖGLICH


OLG MÜNCHEN, URTEIL VOM 22.05.2007 - 9 U 3081/06

Der Erwerber kann den restlichen Erwerbspreis mit einem Vorschussanspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum aufrechnen.

Den Aufrechnungsbetrag muss der Erwerber an die Gemeinschaft auskehren.

AUFRECHNUNG AUCH BEI VEREINBARTEM AUFRECHNUNGSVERBOT MÖGLICH


OLG FRANKFURT, URTEIL VOM 11.05.2007 - 2 U 195/06

Der Besteller kann gegen die Werklohnforderung des Unternehmers mit einem Anspruch auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung auch dann aufrechnen, wenn die Parteien individualvertraglich ein Aufrechnungsverbot vereinbart haben.

Es ist nicht interessengerecht, dem Unternehmer die Möglichkeit zu verschaffen, eine Werklohnforderung ohne Erbringung der Gegenleistung durchzusetzen. Die Werklohnforderung des Unternehmers und die Forderung des Bestellers auf mangelfreie. Erfüllung des Vertrages sind dergestalt synallagmatisch miteinander verknüpft und stellen ein solches Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung her, dass nach Sinn und Zweck des vertraglichen Aufrechnungsverbots eine Aufrechnung bezüglich solcher sich gegenüberstehender Ansprüche nicht ausgeschlossen werden kann.

KEINE AUFRECHNUNG DES VERGÜTUNGSANSPRUCHS MIT ANSPRUCH AUF KOSTENVORSCHUSS ZUR MANGELBESEITIGUNG


BGH, URTEIL VOM 12.04.2007 - VII ZR 50/06

Ein Erwerber kann gegen eine von ihm geschuldete restliche Vergütung nicht mit einem auf Leistung an die Gemeinschaft gerichteten, nach den Mängelbeseitigungskosten berechneten Anspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum aufrechnen.

AUFRECHNUNGSVERBOTE NICHT IMMER WIRKSAM


BGH, URTEIL VOM 23.06.2005 - VII ZR 197/03

Aufrechnungsverbote in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers können dann nicht zur Geltung kommen, wenn sie den Auftraggeber in einem Abrechnungsverhältnis zwängen, eine mangelhafte oder unfertige Leistung in vollem Umfang zu vergüten, obwohl ihm Gegenansprüche in Höhe der Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten zustehen. Ein derartiges Ergebnis wäre unangemessen.

BAUTRÄGER KANN SCHADENSERSATZANSPRUCH NICHT MIT RESTKAUFPREISANSPRÜCHEN AUFRECHNEN


OLG NÜRNBERG, URTEIL VOM 17.09.1999 - 6 U 4530/98

Gegen den von den Wohnungseigentümern gemeinsam erhobenen Schadensersatzanspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum kann der Bauträger nicht mit Restkaufpreisansprüchen gegen einzelne Eigentümer aufrechnen.

ERWERBER KANN RESTKAUFPREISANSPRUCH MIT VORSCHUSSANSPRUCH AUFRECHNEN


OLG MÜNCHEN, URTEIL VOM 29.04.1999 - 9 U 5056/98

Der Erwerber kann den restlichen Erwerbspreis mit einem Vorschussanspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum auch vor Abnahme verrechnen.

AUFRECHNUNG MIT SCHADENSERSATZ TROTZ AUFRECHNUNGSVERBOT MÖGLICH


OLG DÜSSELDORF, URTEIL VOM 19.06.1996 - 9 U 250/95

Wenn sich eine Forderung, die ein Zurückbehaltungsrecht begründet, in eine Schadensersatzforderung umwandelt, so kann mit diesem Schadensersatzanspruch trotz formularmäßigem Aufrechnungsverbots aufgerechnet werden.

AUFRECHNUNG KOSTENVORSCHUSSANSPRUCH MIT RESTKAUFPREISANSPRUCH DURCH BAUTRÄGER NICHT MÖGLICH


BGH, URTEIL VOM 26.09.1991 - VII ZR 291/90

Verlangen mehrere Wohnungseigentümer mit Billigung der Gemeinschaft Zahlung von Vorschuss zur Mängelbeseitigung an den Verwalter, so kann der beklagte Bauträger nicht mit Restkaufpreisansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen.

AUFRECHNUNGSVERBOT ERFASST NICHT ANSPRÜCHE, DIE IN EINEM KONNEXEN ZUSAMMENHANG ZUM KAUFPREISANSPRUCH STEHEN


LG MÜNCHEN I, URTEIL VOM 14.07.1989 - 18 O 7669/89

Der Käufer kann trotz eines formularmäßigen Aufrechnungsverbotes vom Bauträger die Auflassung einer Eigentumswohnung verlangen, wenn er gegen den Restkaufpreis mit einem Anspruch auf Vorschuß zur Mängelbeseitigung die Aufrechnung erklärt.

KAUFPREISANSPRUCH GEGEN ERWERBER KANN NICHT MIT ANSPRUCH AUF SCHADENSERSATZ AUFGERECHNET WERDEN


OLG KARLSRUHE, URTEIL VOM 01.02.1989 - 7 U 279/87

Verlangt eine Wohnungseigentümergemeinschaft vom Bauträger Schadensersatz, so kann dieser den Anspruch nicht dadurch erfüllen, dass er mit offenen Kaufpreisansprüchen gegen einzelne Eigentümer die Aufrechnung erklärt.
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