Bemusterung

BEMUSTERUNG


Bitte beachten Sie meine Hinweise zum Haftungsausschluß.   >>>

BEMUSTERUNG GEHT LEISTUNGSVERZEICHNIS VOR


LG BONN, URTEIL VOM 30.12.2020 - 1 O 471/18

Eine vereinbarte Bemusterung ist für die Festlegung der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit grundsätzlich vorrangig vor dem Leistungsverzeichnis.

AUF DEN INHALT DER BEMUSTERUNG KOMMT ES AN


BGH, BESCHLUSS VOM 26.02.2020 - VII ZR 89/19

Sind Vertragsgegenstand Glaselemente aus "Weißglas", führt allein der Umstand, dass bei der Bemusterung, welche der Bestimmung der Oberflächenbeschichtung diente, Glaselemente aus "Grünglas" genutzt worden sind, nicht dazu, dass nunmehr Glaselemente aus "Grünglas" geschuldet sind.

BEMUSTERUNG VERDRÄNGT NICHT VORGABEN DES LEISTUNGSVERZEICHNISSES


OLG SCHLESWIG, URTEIL VOM 18.08.2017 - 1 U 11/16

Durch die Freigabe eines Produkts im Rahmen einer Bemusterung werden die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht verdrängt. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber bei der Bemusterung die Abweichungen vom Leistungsverzeichnis erkennen konnte.

BEMUSTERUNG KANN ZUR ÄNDERUNG DES LEISTUNGSSOLLS FÜHREN


OLG BREMEN, URTEIL VOM 16.03.2012 - 2 U 94/09

Sind im Rahmen der Bemusterung unerhebliche Abweichungen vom Leistungsverzeichnis unbeanstandet geblieben, darf der Auftragnehmer davon ausgehen, dass diese vom Auftraggeber hingenommen wurden.

BEMUSTERUNG ÄNDERT LEISTUNGSSOLL NUR BEI ENTSPRECHENDER VEREINBARUNG


OLG BRANDENBURG, URTEIL VOM 08.04.2009 - 4 U 49/08

Bemusterte Eigenschaften eines Bauteils werden nur bei entsprechender Vereinbarung zum Vertragsgegenstand.

BEMUSTERUNG ÄNDERT NICHT EIN IM LEISTUNGSVERZEICHNIS VEREINBARTES BESONDERES ZIEL


OLG BRAUNSCHWEIG, URTEIL VOM 01.12.2006 - 8 U 182/05

Eine Freigabeerklärung des Bauherrn und dessen Architekten nach Bemusterung ist nach Treu und Glauben nicht dahingehend auszulegen, dass das im Leistungsverzeichnis vereinbarte besondere Ziel (hier die Abdeckung 
der Sonnenschutz-Jalousien durch einen punktförmige Siebbedruckung im oberen Glasbereich) nicht mehr geschuldet ist.

BEMUSTERUNG FÜHRT NICHT ZUM VERZICHT AUF DIE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT


OLG FRANKFURT, URTEIL VOM 19.01.2005 - 1 U 82/00

Eine Zustimmung des Bauherrn zur mustergemäßen Ausführung ist nach Treu und Glauben nur als unter der Voraussetzung erteilt zu verstehen, dass die Ausführung gemäß Muster technisch in Ordnung ist. Der Auftraggeber verzichtet durch die Zustimmung zum Muster nicht auf die Gebrauchstauglichkeit des bemusterten Bauteils.

ENTSCHEIDEND IST, WAS GEGENSTAND DER BEMUSTERUNG WAR


OLG CELLE, URTEIL VOM 27.02.2003 - 6 U 56/02

Eine Vereinbarung auf Eindeckung des Hauses mit Tondachziegeln wird nicht nachträglich dadurch abgeändert, dass der Auftraggeber das ihm übersandte Muster aus Betondachsteinen billigt, wenn er bei der Anlieferung des Musters davon ausgegangen ist, es handele sich um einen Tondachziegel.

Die Verwendung von Betondachsteinen durch den Auftragnehmer ist lediglich als Entgegennahme der Leistung als Erfüllung (§ 363 BGB), nicht dagegen als Angebot zur Vertragsänderung anzusehen.
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