Fachanwalt

In Sachsen sind 4.360 Rechtsanwälte zugelassen. Hiervon sind 154 Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht und 132 Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (Quelle: Fachanwaltsstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.01.2023).

Einem Rechtsanwalt kann eine Fachanwaltsbezeichnung verliehen werden, wenn er nachweist, dass er über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen verfügt. Solche liegen vor, wenn sie auf dem jeweiligen Fachgebiet das Maß dessen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird, erheblich übersteigen.
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Rechtsanwalt an einem Lehrgang, dessen Gesamtdauer mindestens 120 Zeitstunden beträgt, teilnimmt und mindestens 3 schriftliche Leistungskontrollen besteht.

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb von 3 Jahren eine bestimmte Anzahl von Fällen persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.

Beim Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht waren es 80 Fälle, davon mindestens 40 gerichtliche Verfahren, wobei es sich bei mindestens 6 dieser Verfahren um selbständige Beweisverfahren handeln musste.

Beim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht waren es 120 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren.
Einen Fachanwalt für Bauträgerrecht gibt es nicht. Da sich das Bauträgerrecht jedoch primär mit dem Baurecht und dem Wohnungseigentumsrecht beschäftigt, hatte ich mich entschieden, sowohl Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht, als auch Fachanwalt für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu werden.

Nachdem ich die besonderen theoretischen und besonderen praktischen Erfahrungen nachgewiesen hatte, wurden mir 2011 die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und 2013 die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verliehen.

Um die Fachanwaltsbezeichnungen auch zukünftig führen zu dürfen, muss ich kalenderjährlich die Teilnahme an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 15 Zeitstunden pro Fachgebiet nachweisen.
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