Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Rechtsanwalt an einem Lehrgang, dessen Gesamtdauer mindestens 120 Zeitstunden beträgt, teilnimmt und mindestens 3 schriftliche Leistungskontrollen besteht.
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb von 3 Jahren eine bestimmte Anzahl von Fällen persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.
Beim Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht waren es 80 Fälle, davon mindestens 40 gerichtliche Verfahren, wobei es sich bei mindestens 6 dieser Verfahren um selbständige Beweisverfahren handeln musste.
Beim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht waren es 120 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren.