Nachzuegler und Abnahme des Gemeinschaftseigentums

NACHZÜGLER UND ABNAHME DES GEMEINSCHAFTSEIGENTUMS


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BINDUNG EINES NACHZÜGLERS AN EINE BEREITS ERKLÄRTE ABNAHME IST UNWIRKSAM


BGH, URTEIL VOM 12.05.2016 - VII ZR 171/15

Die von einem Bauträger in einem Erwerbsvertrag gegenüber Nachzügler-Erwerbern gestellten Formularklauseln "Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist durch das Ingenieurbüro K. … am 25.11.2002 erfolgt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum läuft für den Käufer zum selben Termin ab wie für diejenigen Käufer, welche die gemeinschaftliche Abnahme durchgeführt haben" sind unwirksam.

KEINE BINDUNG EINES NACHZÜGLERS AN EINE BEREITS ERKLÄRTE ABNAHME


BGH, URTEIL VOM 25.02.2016 - VII ZR 49/15

Eine Klausel im Bauträgervertrag, welche einen sogenannten Nachzügler an die Abnahme früherer Erwerber bindet, ist, da sie bei dem Nachzügler zu einer Verkürzung der Gewährleistungszeit führt, unwirksam.

NACHZÜGLER IST AN EINE BEREITS ERKLÄRTE ABNAHME NICHT GEBUNDEN


OLG FRANKFURT, URTEIL VOM 30.09.2013 - 1 U 18/12

Der Erwerber von Wohnungseigentum kann im formularmäßigen Bauträgervertrag nicht an Abnahmeerklärungen zum Gemeinschaftseigentum gebunden werden, die ein ihm vom Bauträger vorgegebener Sachverständiger oder der erste Verwalter abgeben.

Ebenso wenig kommt eine Bindung solcher Erwerber an bereits abgegebene Abnahmeerklärungen des Sachverständigen oder des Verwalters in Betracht, die ihren Bauträgervertrag erst nachher abschließen ("Nachzügler").

NACHZÜGLER IST NICHT AN EINE BEREITS ERKLÄRTE ABNAHME GEBUNDEN


OLG MÜNCHEN, URTEIL VOM 03.07.2012 - 13 U 2506/11

Grundsätzlich muss nicht nur das Sondereigentum, sondern auch das Gemeinschaftseigentum von jedem einzelnen Erwerber abgenommen werden.

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen Erwerber hat nur für den jeweiligen einzelnen Erwerber Folgen und wirkt nicht für andere - etwa zeitlich nachfolgende - Erwerber. Damit sind Mängelansprüche erst dann verjährt, wenn für den letzten Erwerber ("Nachzügler") Verjährungseintritt erfolgt ist.
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