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DIE MÄNGELHAFTUNG IST VERSCHULDENSUNABHÄNGIG
OLG MÜNCHEN, URTEIL VOM 27.02.2018 - 9 U 3595/16
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass das Werk nicht mit Fehlern behaftet ist, die seine Tauglichkeit aufheben oder mindern. Die von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweichende Leistung ist auch dann mangelhaft, wenn ihn kein Verschulden.
SCHADENSERSATZ IST VORRANGIG VOM SCHÄDIGENDEN DRITTEN ZU VERLANGEN
LG STUTTGART, URTEIL VOM 11.05.2016 - 10 S 2/16
Der einzelne Wohnungseigentümer ist bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Ersatz von Schäden am Sondereigentum aufgrund seiner Pflicht zur Rücksichtnahme verpflichtet, nicht sogleich den teilrechtsfähigen Verband, sondern zunächst den schädigenden Dritten in Anspruch zu nehmen.
ERWERBER KANN RECHTE WEGEN MÄNGELN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM GELTEND MACHEN
OLG KARLSRUHE, URTEIL VOM 14.08.2015 - 13 U 218/13
Wenn Schallbeeinträchtigungen oder Geruchsbelästigungen im Sondereigentum (auch) auf Bauteile zurückzuführen sind, die zum Gemeinschaftseigentum zählen, ist der einzelne Erwerber berechtigt, Mängelansprüche geltend zu machen.
KEIN INDIVIDUALANSPRUCH BEI BESCHÄDIGTEM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM
BGH, URTEIL VOM 07.02.2014 - V ZR 25/13
Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, sind im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen; es besteht - anders als bei Ansprüchen gemäß § 1004 BGB - eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, und zwar auch für Wiederherstellungsansprüche gemäß § 823 Abs. 1 i.V.m. § 249 Abs. 1 BGB.
ERWERBER IST AN VERGLEICH DER WEG GEBUNDEN
OLG KÖLN, BESCHLUSS VOM 23.10.2013 - 11 U 109/13
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen. Damit ist der einzelne Eigentümer von der Verfolgung seiner Rechte insoweit ausgeschlossen. Das gilt auch für den ausgeschiedenen Wohnungseigentumserwerber. Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft umfasst jedoch nicht die auf Rückabwicklung gerichteten Ansprüche des Wohnungseigentümers, wie Rücktritt und großer Schadensersatz.
Der einzelne Wohnungseigentümer ist an den von der Eigentümergemeinschaft mit dem Bauträger abgeschlossenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich über die Erledigung von Erfüllungsansprüchen gebunden.
AUFFORDERUNG ZUR MANGELBESEITIGUNG DURCH ERWERBER IST UNWIRKSAM
OLG SCHLESWIG, URTEIL VOM 28.10.2013 - 3 U 44/12
Hat die WEG die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum an sich gezogen, ist eine fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer unwirksam, wenn die Nachbesserung (noch) nicht im Interesse der Gemeinschaft liegt.
ENTFALL VON INDIVIDUALANSPRÜCHEN NACH VERGEMEINSCHAFTUNG
LG KÖLN, URTEIL VOM 14.03.2013 - 29 S 181/12
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Verfolgung gemeinschaftsbezogener Unterlassungsansprüche auf den Verband zu übertragen, lässt das Recht der einzelnen Eigentümer, Individualansprüche geltend zu machen, entfallen. Es fehlt diesen Eigentümern dann an der erforderlichen Aktivlegitimation.
VERGEMEINSCHAFTUNG VON INDIVIDUALANSPRÜCHEN
OLG CELLE, URTEIL VOM 25.10.2012 - 5 U 44/12
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Ausübung der auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Verträgen mit dem Veräußerer im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen.
KEIN ANSPRUCH EINES EIGENTÜMERS WENN VERTRAG MIT WEG
OLG HAMM, URTEIL VOM 06.12.2011 - 19 U 89/11
Beauftragt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Werkunternehmer mit Bauleistungen (hier: Einbau von Aluminiumfensterbänken und Anbringung eines Wärmeverbundsystems), ist sie Inhaberin sämtlicher Rechte aus diesem Vertrag und auch der Gewährleistungsansprüche.
Die Klage eines dazu nicht ermächtigten WEG-Mitglieds auf Kostenvorschuss an einer von der Gemeinschaft in Auftrag gegebenen Bauleistung wegen Mängeln ist, auch wenn Zahlung an die Wohnungseigentümergemeinschaft verlangt wird, unzulässig.
FRISTSETZUNG ZUR MANGELBESEITIGUNG DURCH ERWERBER TROTZ VERGEMEINSCHAFTUNG DER MÄNGELRECHTE MÖGLICH
BGH, URTEIL VOM 19.08.2010 - VII ZR 113/09
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist der einzelne Wohnungseigentümer jedenfalls dann nicht gehindert, dem Veräußerer eine Frist zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn die fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht kollidiert.
Führt die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums an sich gezogen hat, Verhandlungen mit dem Veräußerer über die Beseitigung der Mängel, wird dadurch die Verjährung der Mängelbeseitigungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gehemmt. Soweit eine gesonderte Ermächtigung nicht besteht, hemmt diese Verhandlung nicht die Verjährung der Ansprüche, die den Wohnungseigentümern nach Ablauf einer von ihnen mit Ablehnungsandrohung gesetzten Frist entstehen.
AUF DEN MIT DEM BAUTRÄGER GESCHLOSSENEN VERTRAG KOMMT ES AN
OLG HAMM, URTEIL VOM 17.05.2010 - 19 U 68/09
Die Gewährleistungsrechte des einzelnen Wohnungseigentümers wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum richten sich nach dem zwischen ihm und dem Bauträger geschlossenen Erwerbsvertrag, nicht nach dem Erwerbsvertrag desjenigen Miteigentümers, dessen Gewährleistungsrechte am weitesten beschränkt sind.