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UNWIRKSAME ABNAHMEKLAUSEL: BAUTRÄGER KANN SICH NICHT DARAUF BERUFEN, DASS (NOCH) KEINE MÄNGELRECHTE BESTEHEN
OLG STUTTGART, URTEIL VOM 02.04.2024 - 10 U 13/23
Es ist dem Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel verwehrt, sich darauf zu berufen, dass mangels Abnahme noch keine Mängelansprüche bestehen.
UNWIRKSAME ABNAHMEKLAUSEL: BAUTRÄGER KANN SICH NICHT DARAUF BERUFEN, DASS SICH DER BAUTRÄGERVERTRAG NOCH IM ERFÜLLUNGSSTADIUM BEFINDET
BGH, URTEIL VOM 09.11.2023 - VII ZR 241/22
Macht eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Prozessstandschafterin der Erwerber Mängelansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums gegen den Bauträger geltend, so ist es diesem als Verwender der genannten unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels wirksamer Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde, weshalb im Rahmen der Anspruchsbegründung die Abnahme des Gemeinschaftseigentums als Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen zu unterstellen ist
BAUTRÄGER KANN SICH NICHT AUF FEHLENDE ABNAHME BERUFEN, WENN ER ZUVOR DEN EINDRUCK EINER ABNAHME ERWECKT HAT
OLG HAMBURG, URTEIL VOM 16.05.2019 - 8 U 42/18
Wenn ein Bauträger den Eindruck erweckt, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt und dass Erfüllungsstadium daher beendet sei, kann es ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf die fehlende Abnahme zu berufen.
BAUTRÄGER KANN SICH NICHT AUF FEHLENDE ABNAHME BERUFEN, WENN ER ZUVOR DEN EINDRUCK EINER ABNAHME ERWECKT HAT
OLG BRANDENBURG, BESCHLUSS VOM 17.04.2018 - 12 U 197/16
Ein Bauträger, der mit der unwirksamen Abnahmeklausel den Eindruck erweckt, dass das Erfüllungsstadium aufgrund erfolgter Abnahme des Gemeinschaftseigentums beendet ist, muss als Verwender den Nachteil tragen, dass er trotz fehlender Abnahme mit Mängelansprüchen konfrontiert wird.
MÄNGELRECHTE KÖNNEN VOR DER ABNAHME GELTEND GEMACHT WERDEN, WENN DER BAUTRÄGER DEN EINDRUCK EINER ABNAHME ERWECKT HAT
OLG SCHLESWIG, BESCHLUSS VOM 26.07.2016 - 1 U 19/14
Der Auftraggeber kann bereits vor der Abnahme Mängelansprüche geltend machen, wenn der Auftragnehmer durch die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen den Eindruck erweckt, die Abnahme sei bereits erfolgt.
UNWIRKSAME ABNAHMEKLAUSEL: BAUTRÄGER KANN SICH NICHT DARAUF BERUFEN, DASS SICH DER BAUTRÄGERVERTRAG NOCH IM ERFÜLLUNGSSTADIUM BEFINDET
BGH, URTEIL VOM 30.06.2016 - VII ZR 188/13
Einem Bauträger ist es als Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel nach Treu und Glauben verwehrt, sich gegenüber einem Erwerber darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels wirksamer Abnahme des Gemeinschaftseigentums noch im Erfüllungsstadium befindet.
Da der Bauträger mit der von ihm verwendeten unwirksamen Abnahmeklausel den Eindruck erweckt hat, dass das Erfüllungsstadium aufgrund erfolgter Abnahme des Gemeinschaftseigentums beendet sei, muss er es hinnehmen, das Erwerber trotz fehlender Abnahme des Gemeinschaftseigentums Mängelansprüchen geltend machen können.
UNWIRKSAME ABNAHMEKLAUSEL: BAUTRÄGER KANN SICH NICHT DARAUF BERUFEN, DASS SICH DER BAUTRÄGERVERTRAG NOCH IM ERFÜLLUNGSSTADIUM BEFINDET
BGH, URTEIL VOM 12.05.2016 - VII ZR 171/15
Dem Bauträger ist es als Verwender einer von ihm gestellten unwirksamen Formularklauseln nach Treu und Glauben verwehrt, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag noch im Erfüllungsstadium befinde und deshalb ein Anspruch aus § 637 Abs. 3 BGB nicht bestehe.
UNWIRKSAME ABNAHMEKLAUSEL: BAUTRÄGER KANN SICH NICHT DARAUF BERUFEN, DASS SICH DER BAUTRÄGERVERTRAG NOCH IM ERFÜLLUNGSSTADIUM BEFINDET
BGH, URTEIL VOM 25.02.2016 - VII ZR 49/15
Dem Bauträger ist es als Verwender dieser von ihm gestellten, unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben verwehrt, sich darauf zu berufen, dass der Vertrag sich noch im Erfüllungsstadium befinde und deshalb ein Anspruch aus § 637 Abs. 3 BGB nicht bestehe.